Die Arbeitsbewilligung

Für uns Deutsche und damit EU-Bürger ist eine Arbeitsbewilligung geregelt. Als Arzt war das Prozedere allerdings umgangreich. Ich habe benötigt:

  • den Arbeitsvertrag
  • die Anerkennung meiner Approbation und meiner Fachärzte durch die Schweiz. Das macht die MEBEKO in Bern.
  • die Arbeitsbewilligung wurde unter Vorlage der obigen Papiere (Arbeitsvertrag und MEBEKO-Anerkennung) durch den Kantonsarzt ausgestellt).
  • Um als niedergelassener Arzt arbeiten zu können, benötigt man eine ZSR (Zahlstellen-Register-Nr). Das ist schwierig und wird durch die SASIS vergeben. Die Bedingungen für eine Vergabe wechseln und sind ein wenig undurchschaubar. Arbeitet man nur angestellt im Praxisbereich, ist eine K-Nummer ausreichend. Die ist einfacher zu bekommen.
  • Um die Patienten, die sich Hausarztverträgen angeschlossen haben, abrechnen zu können ist eine Mitgliedschaft bei der kantonalen Ärztegesellschaft, dem örtlichen Ärzteverein und der FMH (Foederatio Medicorum Helveticorum (Vereinigung schweizerischer [Fach]ärzte) erforderlich. Die Kosten für die Mitgliedschaft sind ordentlich hoch.