Die Aufenthaltsbewilligung

Für EU-Ausländer ist ein Aufenthalt in der Schweiz für maximal 3 Monate möglich. Danach hält man sich illegal im Land auf.

Eine dauerhaft gültige Aufenthaltsbewilligung erhält man beim Ausländeramt am Wohnort unter Vorlage des Mietvertrages, der Arbeitsbewilligung und des Arbeitsvertrages.

Es gibt verschiedene Aufenthaltsbewilligungen:

  • Aufenthaltsbewilligung L: Kurzaufenthaltsbewilligung
  • Aufenthaltsbewilligung B: Gilt für 5 Jahre.
  • Aufenthaltsbewilligung C: Entspricht der Niederlassungsbewilligung und kann nach 5 Jahren Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in der Schweiz beantragt werden.
  • Aufenhaltsbewilligung G: für Grenzgänger.