Am Zoll

Grundsätzliches: Bei der deutsch-schweizer Grenze handelt es sich um eine richtige Grenze, nicht wie Andernorten in der EU. Obwohl die Schweiz dem Schengen-Abkommen beigetreten ist, werden Kontrollen durchgeführt, sicher auch, weil es sich um eine Zollaussengrenze handelt. Die Schweizer Grenzwache macht ihren Dienst gut. Nicht zuletzt deshalb kann man sich in der Schweiz sicher fühlen. Sollte eine Grenzwache einmal im Ton unangenehm sein, hatte er/sie vielleicht einen besonders blöden Tag. Im Allgemeinen ist die Schweizer Grenzwache korrekt, fragt genau und erwartet eine aufrichtige und vollständige Antwort. Ohne genaue Angaben bleibt der Grenzwache nichts anderes übrig, als Person und Fahrzeug in Augenschein zu nehmen. Gleiches gilt für den Ton der deutschen Zöllner bei Vorlage der Ausfuhrbescheinigung. Die Fragen gleichen manchmal einem Verhör und sind es wohl auch eins. Schliesslich ist es die Dienstaufgabe des Zollbeamten, sicher zu stellen, dass die Ausfuhr und das Nutzen der Ausfuhrbescheinigung korrekt vor sich gehen. Mir geht es immer so, dass ich mich mit Anspannung der Grenze nähere und mich besonders freue, wenn die Abfertigung freundlich erfolgt.

Man bleibt am besten innerhalb der Freigrenzen oder meldet seine Waren an, wenn man mehr als die Freigrenze mit sich führt. Sollte eine Grenze nicht besetzt sein, sind oft Einfuhrscheine ausgelegt, auf denen man die mitgeführten Waren, die eine Freigrenze überschreiten, eintragen kann. Die Rechnung mit den Zollgebühren kommt dann per Post. Von falschen Angaben an der Grenze ist abzuraten. Die Strafen sind hoch und in der Schweiz zählt das Wort viel. Ausserdem passiert man oft dieselbe Grenzstation immer wieder.

Die gute Nachricht: Wenn man in der Schweiz wohnt und in Deutschland einkauft, kann man sich vom Geschäft, in dem man einkauft, eine Ausfuhrbescheinigung ausstellen lassen. Diese lässt man am Deutschen Zoll unter Vorlage des Schweizer Ausländerausweises und Deutschen Ausweises stempelt. Manchmal möchte der Zoll auch die ausgeführte Ware sehen. Kommt man dann wieder in das gleiche Geschäft in Deutschland, wird unter Vorlage der gestempelten Ausfuhrbescheinigung die Mehrwertsteuer zurück erstattet. Seit dem 01.01.2020 gibt es eine Ausfuhrbescheinigung nur noch ab einem Warenwert von 50,01€ (also über 50 Euro).

Die schlechte Nachricht: Pro Tag darf pro Person ein maximaler Warenwert von 300,- sfr (Schweizer Franken) eingeführt werden. Kommt man darüber, muss für den gesamten Warenwert Einfuhrumsatzsteuer beim Schweizer Zoll bezahlt werden. Dies ist meist geringer als die deutsche Mehrwertsteuer, so dass sich der Einkauf in Deutschland auch dann lohnt.

Für bestimmte Waren gelten zusätzliche Obergrenzen, bei deren Überschreiten die gesamte Warenart zu meist höherem Zoll verzollt werden muss. Hier nochmals eine Gesamtdarstellung des Systems ohne Gewähr auf Aktualität und Vollständigkeit:

In zwei Schritten können Sie prüfen, ob und wie viel Abgaben Sie bezahlen müssen. Erstens: Übersteigt der Gesamtwert aller Waren 300 Franken? Nein: Mehrwertsteuerfrei. Ja: Mehrwertsteuer auf Gesamtwert. Zweitens: Werden die Freimengen überschritten? Nein: Zollfrei. Ja: Die Mehrmengen sind zollpflichtig: Über 1 kg Fleisch und Fleischzubereitungen: bis 10 kg: CHF 17.- je kg; mehr als 10 kg: 23.- je kg Über 1 kg oder Liter Butter, Rahm: CHF 16.- je kg/l; Über 5 kg oder Liter Öle, Fette, Margarine: CHF 2.- je kg/l; Über 5 Liter alkoholische Getränke bis 18 % Vol.: CHF 2.- je l; Über 1 Liter alkoholische Getränke über 18 % Vol.: CHF 15.- je l; Über 250 Stück Zigaretten/Zigarren: CHF -.25 pro Stück; Über 250 Gramm andere Tabakfabrikate: CHF -.10 pro Gramm.
Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung Stand 03.11.2019

Nur der Vollständigkeit halber: Selbstverständlich dürfen persönliche gebrauchte Gegenstände wie Kleindung, Toilettenartikel, Notbook und Mobiltelefon und auch ein voller Fahrzeugtank mitgeführt werden und unterliegen nicht den Zollbestimmungen. Da diese Aufstellung nicht vollständig sein kann, lese man im Zweifel bitte bei der Eidgenössischen Zollverwaltung nach.