Ein aus Deutschland eingeführtes Kraftfahrzeug darf von einem in die Schweiz eingereisten Deutschen nur für 12 Monate mit deutschem Kennzeichen weiter betrieben werden. Danach erlischt die Betriebserlaubnis für die Schweiz
Die Ummeldung wird beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons durchgeführt. Es benötigt hierzu:
- Kraftfahrzeugschein
- Kraftfahrzeugbrief
- EU-Konformitätserklärung.
Es erfordert einen Vorbesprechungstermin beim Strassenverkehrsamt. Wenn alle Papiere geprüft und für vollständig und in Ordnung befunden sind, lädt das Strassenverkehrsamt zur Untersuchung des Fahrzeuges ein. Anders als in Deutschland, wo diese Aufgabe vom TÜV/DEKRA erfüllt wird, macht dies in der Schweiz das Strassenverkehrsamt. Der Termin kann bei Bedarf (nach hinten) verschoben werden, die 12-Monats-Grenze ist dabei einzuhalten.
Wichtig ist, dass Anbauteile wie z. B. Felgen eines anderen Herstellers, die in Deutschland eine Baumusterprüfung besitzen und somit in Deutschland generell für den Fahrzeugtyp zugelassen sind, in der Schweiz extra geprüft werden müssen.
Bei der Vorführung des Fahrzeugs ist eine Bedingung für die Annahme des Fahrzeuges zur Prüfung, dass dieses blitzblank geputzt ist, einschliesslich Unterbodenwäsche und Motorwäsche.
Man verhalte sich freundlich und demütig und nehme die Beurteilung des Prüfers hin. So machen es auf jeden Fall die Schweizer.