Einkommenssteuer in der Schweiz

Die Einkommenssteuer in der Schweiz ist niedriger als in Deutschland.

In den ersten 5 Jahren des Wohnens in der Schweiz wird man zur Quellensteuer veranlagt. Dies bedeutet, dass die Einkommenssteuer direkt vom Lohn/Gehalt abgezogen wird. Die Quellensteuerpflicht besteht auch für Personen mit Tätigkeit, aber ohne Wohnsitz in der Schweiz

Zusätzlich zur Quellensteuer muss man jährlich eine Einkommenssteuererklärung machen, wenn man…

  • Wohneigentum im Ausland hat.
  • andere ausländische Einkünfte hat.
  • das Einkommen in der Schweiz einen bestimmten Betrag übersteigt. In vielen Kantonen ist dies 120.000,- sfr pro Jahr Bruttoeinkommen.

Für die Quellensteuer gibt es verschiedene Tarife:

  • Tarif A = Alleinstehende/r
  • Tarif B = Verheiratete Alleinverdiener/innen
  • Tarif C = Verheiratete Doppelverdiener/innen
  • Tarif D = Nebenerwerbseinkünfte

Sobald man die Niederlassungsbewilligung = Aufenthaltsgenehmigung Typ C hat, kann man sich von der Quellensteuer befreien lassen. Dann zahlt man Einkommenssteuer wie der Schweizer auch, d.h. man zahlt einen Abschlag und nach der jährlichen Steuererklärung den Rest.

Bei der Einkommenssteuer unterscheidet man die Gemeindesteuer, die Kantonssteuer und die Bundessteuer. Der weitaus grösste Teil der Steuer geht an die Gemeinde, die auch die meisten Aufgaben für den neuen Bewohnen, z.B. im Sozial- und Steuerbereich, übernimmt. Die Steuern werden zusammen erhoben und vom Steueramt aufgeteilt.

Die Steuern sind je nach Wohnort verschieden. Im Internet sind gute Steuerrechner zu finden.